Friedhof Salach
Folgende Besonderheiten sind bei den Urnengemeinschaftsgräbern in Salach zu beachten:
Die Grabpflege obliegt der Friedhofsgärtnerei Konzelmann-Höfer.
Grabzubehör wie Schalen und feststehende Vasen sowie das Anbringen und Ablegen von individuellem Grabschmuck ist nicht gestattet. Die Friedhofsverwaltung und die zuständige Gärtnerei sind dazu berechtigt, Grabausstattungsgegenstände, die entgegen den oben genannten Vorgaben auf den Grabstätten angebracht wurden, zu entfernen und zu entsorgen.
Die Nutzungsberechtigten haben keinen Einfluss auf die Bepflanzung oder die Pflege der Grabflächen. Blumenschmuck (Kränze, Schalen, Gestecke) von Bestattungen und Trauerfeiern werden von der zuständigen Gärtnerei an geeigneter Stelle aufgestellt und wieder entfernt, wenn die Pflanzen verwelkt sind. Für beide Bestattungsarten wird keine Grabmalgenehmigungsgebühr erhoben. Alle Details sind in der Gestaltungsvorschrift enthalten, die im Zusammenhang der Vergabe des Nutzungsrechtes zu unterzeichnen ist.
Das Anbringen einer Steckvase und eines Grablichtes (Kerze, Dauerbrenner) ist möglich. Verwelkte Blumen in den Steckvasen werden im Zusammenhang mit der Grabpflege von der zuständigen Gärtnerei entfernt.
Sowohl der Neuerwerb als auch die etwaige Verlängerung des Grabnutzungsrechtes sind an den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages mit der gleichen Laufzeit mit der Genossenschaft der Friedhofsgärtner gebunden. Bei einer weiteren Bestattung wird der Dauergrabpflegevertrag verlängert, so dass die Ruhezeit von 15 Jahren abgedeckt ist. Die zweite Beschriftung wird zusätzlich berechnet.
Leistungsübersicht:
- Gärtnerische Pflegemaßnahmen
- Entfernen der Trauerfloristik, Herrichten nach der Beisetzung
- Neuanlage der gärtnerischen Anlage
- Überholung der Bepflanzung auf der Grabstätte
- Grabmal, Stele oder Steinfindling
- Beschriftung
- Ersatz für eingegangene Pflanzen, Bodenverbesserung